EnSimiMaV
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen
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Heizungsprüfung ab 1. Oktober 2022 Pflicht
Ab dem 1. Oktober 2022 sind Eigentümer gemäß § 2 EnSimiMaV zur Optimierung der Heizungsanlage in ihren Gebäuden verpflichtet.
Dazu zählen Prüfungen der Heizungsanlage, wie die Betriebs- und Abschaltzeiten und die richtige Vorlauftemperatur und eventuelle weitere Maßnahmen, sollten Mängel festgestellt werden. Z.b. der Austausch alter Pumpen oder die Erneuerung von Dämmungen. Maßnahmen müssen bis zum 15.09.2024 durchgeführt werden.
Hydraulischer Abgleich
Eigentümer von Gewerbeimmobilien und Gebäuden mit mindestens 6 oder 10 Wohnungen sind laut EnSimiMaV außerdem verpflichtet einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlagen durchzuführen.
FAQs Hydraulischer Abgleich
Ein hydraulische Abgleich kommt dann infrage, wenn die Heizkörper nach dem Einschalten unterschiedlich warm werden. Das zeigt, dass sich die Heizwärme ungleichmäßig verteilt. Heizkörper werden nicht warm oder sie werden zu heiß. Die Regulierung der Temperatur ist dann kaum möglich. Die Wärme geht ungenutzt verloren.
Der Abgleich verhindert das. Die Komponenten einer Heizungsanlage werden wieder optimal aufeinander abgestimmt. Dabei werden Heizkörper, Thermostatventile, Pumpen und Rohrleitungen überprüft, um die unterschiedlichen wasserseitigen Widerstände aneinander anzugleichen. Die Wärme kommt dann wieder dort im Gebäude an, wo sie gebraucht wird.
Mithilfe eines Abgleichs können also Mängel im Heizsystem behoben werden. Er führt dazu, dass das Heizsystem wieder sein volles Potential ausschöpft.
Ab dem 1. Oktober 2022 ist der hydraulische Abgleich laut der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ verpflichtend. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 16. September 2022.
Einen hydraulischen Abgleich sollen künftig alle Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung – also in der Regel Mehrfamilienhäuser – machen, wenn sie ihn nicht in den vergangenen Jahren schon gemacht haben. Laut der Verordnung ist der hydraulische Abgleich von Gaszentralheizungssystemen für bestimmte Wohn- und Nichtwohngebäude vorgeschrieben.
- Bis zum 30. September 2023: in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1000 Quadratmeter beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten
- Bis zum 15. September 2024: in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten
Die Spanne der möglichen Einsparungen hängt vom Heizungssystem und der Dämmung des Gebäudes ab. Ein hydraulischer Abgleich hat jedoch das Potenzial, bis zu 15 Prozent einzusparen. Die Energieberatung des Verbraucherzentrale Bundesverbands geht von einer Einsparung von bis zu fünf Prozent aus.
Fragen und Antworten
Bundestag und Bundesrat haben die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)“ verabschiedet. Sie trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und gilt bis zum 30. September 2024. In dieser Zeit müssen alle Besitzer einer Gasheizung eine Heizungsprüfung durchführen lassen. Wenn Tests ergeben, dass eine Optimierung erforderlich ist, muss die Heizung bis zum 15. September 2024 optimiert werden.
Alle Heizungsanlagen sollten auf grundlegende Einstellmängel und weiteren Handlungsbedarf überprüft werden. Geprüft wird, ob die einstellbaren technischen Parameter des Anlagenbetriebs energetisch optimiert sind, ob die Heizung hydraulisch abgeglichen werden soll, ob hocheffiziente Wärmepumpen eingesetzt werden sollen und welche Maßnahmen zur Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen notwendig sind.
Sie ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dazu zählen u.a. Installateure, Heizungs-, Ofen- und Luftheizungsbauer.
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